Das summarische Verfahren der schweizerischen ZPO hat von allen Verfahren der ZPO die höchste Relevanz. Kein anderes Verfahren kommt vor Schweizerischen Gerichten öfters zur Anwendung. Umso erstaunlicher ist es, dass der Zeitpunkt des Aktenschlusses, die Handhabung des Novenrechts und das Replikrecht im summarischen Verfahren nicht explizit geregelt werden.
Die vorliegende Arbeit untersucht den Zeitpunkt des Aktenschlusses, die Handhabung des Novenrechts und des Replikrechts im summarischen Verfahren. Die Analyse erfolgt nach den klassisch-juristischen Methoden. Sie ergibt, dass der Aktenschluss entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zwingend nach der Durchführung eines einfachen Schriftenwechsels eintritt. Die Beurteilung der Zulässigkeit von neuen Tatsachenbehauptungen und Beweismitteln erfolgt nach analoger Anwendung von Art.229 ZPO.
Die Dissertation ist für Gerichte, Anwältinnen und Anwälte gleichermassen relevant. Das Stichwortverzeichnis ermöglicht das zügige Auffinden der einschlägigen Antwort auf die sich Ihnen stellende Frage.