Mit der zunehmenden Internationalisierung des Rechtsschutzes in Verwaltungs- und insbesondere Umweltangelegenheiten stellt sich aus rechtsvergleichender, gemeinschafts- und völkerrechtlicher Sicht die Frage nach dem Handlungsbedarf im schweizerischen Umweltrecht. Dies umso mehr, als in naher Zukunft eine Totalrevision der Bundesrechtspflege (Justizreform) ansteht. Sowohl bei der Individual- als auch bei der Verbandsklage ergibt sich zwar kein zwingender gesetzlicher Anpassungsbedarf, die derzeitige Handhabung des gerichtlichen Zugangs entspricht allerdings weder den gemeinschafts- noch den völkerrechtlichen Anforderungen restlos. Im Übrigen steht die im Rahmen der Justizreform in Erwägung gezogene Erhöhung der Anforderungen an die Klagelegitimation in einem gewissen Kontrast zu den allgemeinen umweltrechtlichen Konvergenztendenzen in Europa.