Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Verjährung vorbereitender Informationsansprüche

Zahlreiche Informationsansprüche im Zivilrecht dienen der Durchsetzung eines Hauptanspruchs und sind zugleich eigenständige, der Verjährung unterliegende Ansprüche. Dies kann dazu führen, dass der Informationsanspruch vor dem Hauptanspruch verjährt - mit der Folge, dass der Hauptanspruch faktisch nicht mehr durchsetzbar ist. Umgekehrt kann der Informationsanspruch aber auch erst nach dem Hauptanspruch verjähren, sodass er ins Leere läuft, weil der vorzubereitende Hauptanspruch bereits verjährt ist. Die Arbeit untersucht systematisch, wann ein solches Auseinanderfallen der Verjährung eintritt und zu unbilligen Ergebnissen führt. Sie zeigt, dass sich billige Ergebnisse im geltenden Recht dann nicht erreichen lassen, wenn der Informationsanspruch vor dem Hauptanspruch verjährt und dies auf einem späteren Verjährungsbeginn des Hauptanspruchs beruht. Insoweit besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Vorgeschlagen wird eine Sonderverjährungsfrist für vorbereitende Informationsansprüche.

Januar 2026, 230 Seiten, Schriften zum Bürgerlichen Recht, Bd. 608, Deutsch
Duncker & Humblot GmbH
978-3-428-19605-0

Weitere Titel der Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Alle anzeigen

Weitere Titel zum Thema