Die Etablierung und Entwicklung modemer Verfassungen ging in Deutschland nach 1800 zunächst von den Ländern aus. Baden 1818 und Württemberg 1819 gehörten dabei zu den ersten Staaten des Deutschen Bundes, die Konstitutionen erhielten. Diese erwiesen sich letztlich als Basis für eine Entwicklung, durch die bereits im 19. Jahrhundert in beiden Ländern liberales und demokratisches Gedankengut Fuß fassen konnte, was auch auf andere deutsche Länder ausstrahlte. Ziemlich genau 100 Jahre nach ihrer Inkraftsetzung fanden mit der Revolution im November 1918 auch die Verfassungen der konstitutionellen Monarchien im deutschen Südwesten ihr Ende. Innerhalb weniger Monate wurden sie ersetzt durch neue demokratisch-republikanische Verfassungen. Im vorliegenden Band werden für Baden und Württemberg die Etablierung und die Entwicklung dieser Verfassungen bis 1933 in zwölf Artikeln näher betrachtet. Diese orientieren sich konzeptionell an drei Grundfragen: an der Frage nach der Integrationsfahigkeit der Verfassungen, an der Frage nach der Rezeption bzw. der Vermittlung der Konstitutionen sowie an der Frage des Verhältnisses von Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit. Dabei wird die nationale Verfassungsebene vielfach vergleichend mit einbezogen und deren Rückwirkungen auf die Länderverfassungen werden reflektiert.