<p>Eingehende Untersuchungen zu dem entstehenden Spannungsfeld unterschiedlicher Disziplinen bei der Frage nach den Auswahlkriterien und einer möglichen Triagesituation im Pandemiefall wurden bisher nicht vorgenommen. Eine Konzeption von Auswahlkriterien fällt schwer: Während etwa das Zufallsprinzip als alleiniges Auswahlkriterium aus verfassungsrechtlicher Sicht verpönt ist und auf eine Auswahl nach Dringlichkeit verwiesen wird, lässt die gegenwärtige Strafrechtsdogmatik Zufälligkeiten im Bereich der (Handlungs-)Pflichtenkollision genügen. Ziel der Arbeit ist es, zur Klärung dilemmatischer Entscheidungen beizutragen. Anna-Lea Wolf studierte und promovierte an der juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg.</p>