Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bleibt die zentrale Grundlage des Jugendmedienschutzes in Rundfunk und Telemedien - und wurde mit dem 6. Medienänderungsstaatsvertrag grundlegend modernisiert. Die Reform reagiert auf die veränderte Mediennutzung und verschiebt den Fokus stärker auf Plattformen, Apps und technische Schutzmechanismen.
Die dritte Auflage des NK-JMStV
Die Neuauflage des Kommentars von Bornemann/Erdemir bildet diese Entwicklungen präzise ab und ordnet sie systematisch ein. Sie analysiert die neuen Anforderungen im Zusammenspiel mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie dem europäischen Plattformrecht (insbesondere DSA) und bietet damit eine verlässliche Orientierung in einem dynamischen Rechtsgebiet.
Schwerpunkte der Reform
Schutz der persönlichen Integrität: erstmals gesetzlich verankert - umfasst neben klassischen Inhaltsrisiken auch Datenverarbeitung, kommerzielle Ausbeutung und die digitale Selbstbestimmung von Minderjährigen
Technischer Jugendmedienschutz: Ausbau von Schutzmechanismen, insbesondere durch neue Anforderungen an Betriebssysteme und Jugendschutzprogramme
Effektivere Rechtsdurchsetzung: verbesserte Instrumente gegenüber - auch ausländischen - Anbietern digitaler Inhalte
Höchste Expertise
Von führenden Medienexpertinnen und -experten verfasst:
RA Prof. Roland Bornemann, Delmenhorst | RAin Birgit Braml, München | Lucia Burkhardt, Köln | Dr. Stephan Dreyer, Hamburg | Prof. Dr. Murad Erdemir, Kassel | Dr. Carolin Gilga, Kassel | Prof. Dr. Jörg Gundel, Bayreuth | Sebastian Gutknecht, Köln | Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M., Köln | Lukas Köllnberger, Passau | Prof. Christian Krebs, LL.M., Hannover | MinR'in Nicola Lamprecht-Weißenborn, LL.M. Eur., Düsseldorf | Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Köln | Kerstin Waldeck, Kassel