Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte. Neben dem Rückgriff auf Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG - sowie nunmehr auf die des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG - sind im TDDDG dabei auch vielfältige eigene Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten bestimmt. Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein erfahrenes Autorenteam aus Unternehmenspraxis, Anwaltschaft und Wissenschaft einen prägnanten Überblick. - Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. "Over-the-Top"-Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS). - Konsequenzen der neuen Einwilligungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG seit 01.04.2025, die Cookie-Banner perspektivisch ablösen soll - Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden