Projektarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergabe in Deutschland. Hierbei gilt es einige Möglichkeiten und je nach Möglichkeit auch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Bei einer frühzeitigen Planung lassen sich diese Voraussetzungen durch verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten einfacher erfüllen. Die Ausarbeitung gibt einen Überblick darüber, welche Form der Übertragung bei einem Unternehmen infrage kommt und zeigt anhand von Rechenbeispielen, welche Form für die jeweiligen Beispielunternehmen am vorteilhaftesten ist. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer stellt eine politisch sehr brisante Steuerart dar. Insbesondere die Möglichkeit, betriebliches Vermögen erbschaft- bzw. schenkungssteuerlich begünstigt übertragen zu können, wird heftig diskutiert. Dass hier noch nicht alles optimal läuft, zeigt der ständige Reformierungsbedarf. In der Öffentlichkeit wird die Erbschaftssteuer kontrovers diskutiert und war auch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Erst im Jahr 2016 kam es aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 17. Dezember 2014, zu einer weiteren Reform des Erbschaftsteuergesetzes, da hier einige Aspekte der alten Regelung als verfassungswidrig ansehen wurden und dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis zum 30. Juni 2016 gegeben wurde. Es wurde vor allem die fehlende Unterscheidung zwischen KMUs und Großbetrieben, die Ausnahme der Lohnsummenregelung bei Betrieben mit weniger als 20 Personen, sowie die Quote für Verwaltungsvermögen von bis zur Hälfte des Betriebsvermögens als unvereinbar mit dem Grundgesetz aufgeführt. International kennen fast alle Staaten eine Erbschaftsteuer. Sie kann allerdings sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Hier muss besonders zwischen der Erbanfallsteuer und der Nachlasssteuer unterschieden werden. Im Fall der Erbanfallsteuer wird nicht die Nachlassmasse als solche, sondern die Bereicherung beim Erben besteuert. Das heißt, sobald mehrere Personen erben, müssen alle Erben die Steuer auf ihren Anteil erbringen. Die unter anderem in Deutschland angewendete Methode der Erbanfallsteuer, führt dazu, dass nur die Bereicherung des Erben der Erbschaftsteuer unterliegt. Im Gegensatz hierzu wird bei der Nachlasssteuer die Nachlassmasse als solche besteuert und erst dann auf die Erben verteilt. Das Konzept findet zum Beispiel in den USA Anwendung.