Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Immobilien vermögensverwaltender Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht

Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1, Universität Wien (Steuerrecht und Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Vermögensverwaltende Personengesellschaften verwalten iSd § 32 BAO ausschließlich ihr eigenes Vermögen. Sie werden im EStG nicht gesondert geregelt und orientieren sich deshalb an den allgemeinen Prinzipien. Wird von der Gesellschaft oder einer Beteiligung ein Gewerbebetrieb unterhalten, färbt dieser ab und bewirkt, dass die ganze Betätigung als solcher zu beurteilen ist. Personengesellschaften an sich sind ertragsteuerlich kein Steuersubjekt und nach dem Transparenz- und Durchgriffsprinzip zu behandeln. Die nach den allgemeinen, im EStG verankerten, Prinzipien zustehenden Wahlrechte, stehen auch den jeweiligen Gesellschaftern individuell und unabhängig von den übrigen Gesellschaftern zu, wodurch sich großzügige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Es ist danach bei jedem Gesellschafter spezifisch zu beurteilen, ob Liebhaberei vorliegt, es sich bei einer Veräußerung um Alt- oder Neuvermögen handelt beziehungsweise eine Steuerbefreiung vorliegt und wie Instandsetzungsaufwendungen verteilt werden. Die Einkünfte werden im Rahmen des Verfahrens nach § 188 BAO gesondert festgestellt, sofern gleiche Einkunftsarten vorliegen. Die Zuweisung eines negativen Ergebnisses unterliegt bei beschränkt haftenden Gesellschaftern einer gewissen Schranke.
Januar 2025, 75 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783389100950

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