Ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie früh ins Bett gehen wollten, weil Sie am nächsten Morgen früh aufstehen sollten, und dann doch viel zu lange ferngesehen haben? Mir auch. Dieses Phänomen nennt man in der Philosophie Akrasia: das Handeln wider besseren Willen.
Was hat das mit automatisiertem Fahren zu tun?
Wenn Sie etwas tun sollen, wie es in Gesetzen vorgesehen ist, setzt das voraus, dass Sie es auch tun können. Genau das ist jedoch im neuen Art. 25b Abs. 1 nSVG zum automatisierten Fahren nicht gegeben: Sie können nicht gleichzeitig aufmerksam sein und das Lenkrad Ihres automatisierten Fahrzeugs loslassen. Der neue Art. 25b Abs. 1 nSVG führt zu einem strafrechtlichem Dilemma, aus dem Sie nicht entkommen können, ohne für Ihre (akratische) Menschlichkeit bestraft zu werden.