Rechtsstaat in Not? Grundlagen und Praxis der bundesrätlichen Notrechtskompetenz
Gestützt auf die Bundesverfassung hat der Bundesrat die Kompetenz, mittels sogenannter Notverordnungen weitreichende Massnahmen zur Bewältigung von Notsituationen zu treffen. Die vorliegende Arbeit bietet eine strukturierte Darstellung der Historie, Theorie und Praxis der bundesrätlichen Notrechtskompetenz. Dabei wird auch Bezug genommen auf die jüngsten Anwendungsfälle des bundesrätlichen Notrechts, insbesondere die Notverordnungen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie sowie jene zur Ermöglichung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen sowie unter Einbezug der juristischen Lehre und der Politik werden abschliessend Reformvorschläge de lege ferenda unterbreitet, um den Rechtsstaat in Notsituationen zu stärken, ohne dessen Handlungsfähigkeit übermässig einzuschränken.
Strukturierte Darstellung der Historie, Theorie und Praxis der bundesrätlichen Notrechtskompetenz mit Reformvorschlägen de lege ferenda.
1. Verständnis der Anwendung und Grenzen der Notrechtskompetenz: Das Buch bietet eine Übersicht über die Historie und Theorie der bundesrätlichen Notrechtskompetenz. Leser:innen gewinnen fundiertes Wissen darüber, wie sich das bundesrätliche Notrecht entwickelt hat. Weiter wird dargelegt, wie und unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat dieses Instrument heute einsetzen darf und welche rechtsstaatlichen sowie demokratischen Herausforderungen damit verbunden sind.
2. Praktische Relevanz durch Analyse aktueller Fälle: Anhand konkreter Beispiele, wie der Covid-19-Pandemie und der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, wird der Leser und die Leserin praxisnah über die Implikationen und Folgen des Notrechts informiert. Zudem zeigt der Blick in die Praxis, wie der Bundesrat den Anwendungsbereich seiner Kompetenz versteht, und die entsprechenden Unterschiede mit der juristischen Lehre.
3. Reformvorschläge:
Abschliessend werden konkrete Reformvorschläge unterbreitet, um den Rechtsstaat in Notsituationen zu stärken, ohne dessen Handlungsfähigkeit zu stark einzuschränken.
1. Studierende und Dozierende mit Fokus auf Staats- und Verwaltungsrecht.
2. Politische Entscheidungsträger:innen
3. Journalist:innen und Medienvertreter:innen
4. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit Spezialisierung auf Staats- und Verfassungsrecht
5. Laien mit Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen