Am 1. Juli 2010 ist das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) in Kraft getreten. Es passt die Rechtslage in der Schweiz den internationalen Gegebenheiten an. Das PrSG bildet zusammen mit dem Produkthaftpflichtgesetz (PrHG) und dem revidierten Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) eine Einheit, welche als 'Gesamtpaket' das Schutzniveau in der Schweiz verstärkt. Das PrSG begründet für Hersteller, Importeure und Händler verschiedene Pflichten. Sie dürfen nur Produkte in Verkehr bringen, die bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden. Die Pflichten der Inverkehrbringer enden mit dem Inverkehrbringen des Produkts nicht. Art. 8 PrSG auferlegt ihnen auch für die Zeit nach dem Inverkehrbringen eine Reihe von weitgehenden Nachmarktpflichten.
Das PrSG wirft zahlreiche Fragen auf. Diesen Fragen haben sich die Autoren dieses Bands an der Tagung 'Produktsicherheit und Produkthaftung - Neue Herausforderungen für schweizerische Unternehmen' vom 31. März 2011 in Luzern angenommen.