Die Erschöpfung des Patentrechts – insbesondere des Vertriebsrechts – ist unbestrittene Rechtsfolge der Inverkehrsetzung von patentgeschützten Waren. Umstritten war lange Zeit die territoriale Reichweite des Erschöpfungseintritts. In seinem vielbeachteten 'Kodak-Entscheid' (BGE 126 III 129) sprach sich das Bundesgericht im Patentrecht für den Grundsatz der nationalen Erschöpfung aus, wodurch Parallelimporte in die Schweiz gestützt auf das Patentrecht untersagt werden konnten. Mit Art. 9a PatG und Art. 27b LwG ist der Gesetzgeber weitgehend zum Grundsatz der regionalen bzw. der internationalen Erschöpfung übergegangen. Die vorliegende Abhandlung setzt sich mit dem differenzierten patentrechtlichen Erschöpfungsregime auseinander und zeigt im Ergebnis auf, wann Importe patentgeschützter Waren ohne Zustimmung des Patentinhabers gestattet sind. In einem Grundlagenteil wird dazu der Vorgang der Erschöpfung zunächst aus dogmatischer Sicht beleuchtet, wobei u.a. aufgezeigt wird, wie der Erschöpfungseintritt gerechtfertigt werden kann.