Nach einer der Hauptannahmen der modernen Mikroökonomie führt der Wettbewerb zur Bedürfnisbefriedigung der Gesellschaft und zur Förderung des Allgemeinwohls. Staatliche Eingriffe in den Markt werden nur in begrenzten Fällen befürwortet. Diese als 'Marktversagen' bezeichneten Fälle, beziehen sich auf Situationen, in denen der Wettbewerb zur Ineffizienz führt. Unter staatlichen Eingriffen werden regulierende Marktregeln, Beihilfen und die Zulassung von privaten Wettbewerbsbeschränkungen, z.B. Kartellen, verstanden.
Das Europarecht hat eine Marktordnung etabliert, die den Wettbewerb vor staatlichen Eingriffen und privat veranlassten Wettbewerbsbeschränkungen durch Wettbewerbsregeln, Beihilferegeln und Grundfreiheiten schützt. Zugleich wurden von diesen Vorschriften spezifische Ausnahmen vorgesehen. Die Verfasserin untersucht die Frage, inwieweit diese Ausnahmen dem Konzept des Marktversagens entsprechen und ob zwischen ihnen eine Kohärenz der Ziele und der Auswirkungen besteht.