Softwarenutzungsverträge waren bis zum Erlass der Verordnung 772/2004/EG über die Freistellung von Technologietransfer-Vereinbarungen nicht von Gruppenfreistellungsverordnungen erfasst. Doch die Erfassung von 'Softwarelizenz-Vereinbarungen' durch die genannte Verordnung hat nicht die erhoffte Klarheit geschaffen, weil die Reichweite der Freistellung unklar geblieben bzw. umstritten ist. Ziel dieser Abhandlung ist es, einen Beitrag zur Beseitigung dieser Unsicherheit zu leisten, indem sie den Umfang der Freistellung eingehend untersucht.
Darüber hinaus wird auch der Anwendungsbereich von Gruppenfreistellungsverordnungen beim Vertrieb und der Entwicklung von Software behandelt. Ergänzend werden typische Vertragsklauseln im Rahmen der Softwareüberlassung auf die Möglichkeit einer Freistellung direkt nach Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union näher untersucht.