Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Nutzung von Daten aus der Anwendung zugelassener Heilmittel

Bei der Nutzung von zugelassenen Heilmitteln entsteht eine Vielzahl von Daten, welche bei verschiedensten Gelegenheiten und von unterschiedlichsten Akteuren erfasst werden. Diese Daten stellen für das Gesundheitswesen einerseits einen grossen Wert dar, andererseits handelt es sich dabei meist um besonders sensible Daten. Die Arbeit zeigt auf, wie das Interesse an der Nutzung dieser Daten und das Schutzinteresse der betroffenen Personen miteinander in Einklang gebracht werden können und welche gesetzgeberischen Instrumente sich dafür besonders eignen.
Januar 2022, 338 Seiten, Gesundheitsrecht und Bioethik/Droit de la santé et bioétique, Deutsch
Helbing & Lichtenhahn
978-3-7190-4584-5

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