Die Grundlagenarbeit formuliert den normativen Tatbestand der Lebensgemeinschaft als gesetzliches Vertrauensverhältnis. Der Eheschluss auf dem Zivilstandsamt begründet eine gesetzliche, gewisse faktische Umstände wie längeres Zusammenleben eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen des bereits de lege lata einheitlich zu begreifenden Tatbestands der Lebensgemeinschaft. Die Dissertationsschrift setzt sich ausführlich mit der bis heute offenen Frage einer überzeugenden Begründung nachlebensgemeinschaftlichen Unterhalts auseinander. Ausgehend von der rechtlichen Qualifikation des Grundverhältnisses sowie insbesondere der Analyse der Situation beim güter- und vorsorgerechtlichen Ausgleich gelangt die Arbeit in Auseinandersetzung mit der bundesgerichtlichen Praxis und den gängigen Begründungsansätzen zum Schluss, dass nachlebensgemeinschaftlicher Unterhalt seine Rechtfertigung nur in der Gewährleistung von (negativem) Vertrauensschutz finden kann. Eine separate Behandlung erfährt der Betreuungsunterhalt, wobei diesbezüglich auch ein Ausblick auf die geplante Reform erfolgt.