Der familienrechtlichen Literatur fehlte bisher ein ganzheitlicher Blick auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts. Die Arbeit schließt diese Lücke, indem sie dem Wesen und der Funktion billigen Rechts nachspürt und die Regeln zur Verwirkung von Zugewinn-, Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt einer kritischen Analyse unterzieht.
Das Werk bestimmt die grobe Unbilligkeit im Scheidungsfolgenrecht einheitlich. Es ist ein Allgemeiner Teil vorangestellt, in dem der Billigkeitsbegriff in rechtsphilosophischer und rechtshistorischer Hinsicht erarbeitet wird. Im Besonderen Teil werden die negativen Härteklauseln einzeln untersucht. Dabei werden auch die Geringfügigkeitsklausel in § 18 VersAusglG und die zum 1.3.2013 reformierte „einfache“ Billigkeitsnorm § 1578 b BGB in den Blick genommen. Im Ergebnis sind Unterscheidungen zwischen den negativen Härteklauseln weder in der rechtstechnischen Ausgestaltung noch in der praktischen Anwendung gerechtfertigt.