Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Menschenrechtliche Pflichten von Drittstaaten im Katastrophenmanagement

Zugleich ein Beitrag zur Nutzbarmachung der Draft Articles on the Protection of Persons in the Event of Disaster der Völkerrechtskommission
Eine der Hauptaufgaben der Polizei ist die Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung lässt polizeiliche Ermittlungen nur zu, wenn ein Tatverdacht besteht. Die meisten Kantone haben in jüngster Zeit im Polizeirecht gesetzliche Grundlagen für sogenannte Vorermittlungen geschaffen. Diese sollen der Prävention von Straftaten dienen. Die Studie analysiert, ob die gesetzlichen Regelungen verdachtsloser Ermittlungen der Kantone dem Legalitätsgrundsatz genügen und ob bei Vorermittlungen die Erfordernisse des Verhältnismässigkeitsprinzips befolgt werden.
Januar 2019, 471 Seiten, Schriftenreihe für Internationales Recht, Bd. 132, Deutsch
Helbing & Lichtenhahn
978-3-7190-4271-4

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