Inwieweit sind Klagen Dritter auf die Herausgabe von Kulturgütern eines ausländischen Staates, die für eine Ausstellung vorübergehend ausgeliehen werden, vor deutschen Gerichten zulässig? Ist eine Vollstreckung in solche Leihgaben möglich? Diese Fragen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen der besonderen Bedeutung, die Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit zukommt, und dem Justizgewährungsanspruch sowie dem Eigentumsrecht des Einzelnen. Mit der Chance, die der vorübergehende Transfer eines Kulturguts in einen anderen Staat für einen potentiellen Kläger eröffnet, geht das Risiko des Leihgebers einher, das Objekt niemals zurückzuerhalten. Die Arbeit ist damit am Schnittpunkt des Internationalen Zivilverfahrensrechts mit dem Völkerrecht angesiedelt und umfasst auch Aspekte der Rechtsvergleichung, des Internationalen Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.<br /><br />Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg; 2011 Erste juristische Staatsprüfung; 2013 Master of Law (Cambridge); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg; Rechtsreferendariat am Landgericht Heidelberg; 2016 Zweite juristische Staatsprüfung; seit 2016 Richterin im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.