Eine immer größer werdende Zahl deutscher Patienten begibt sich zur medizinischen Behandlung gezielt ins Ausland. Die vorliegende Abhandlung nimmt dieses Phänomen zum Anlass, internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Arzthaftungsfällen zu untersuchen. Diskutiert wird insbesondere die Frage der Eröffnung eines Gerichtsstandes in Deutschland nach den Vorschriften der EuGVVO sowie analog §§ 12 ff. ZPO. Hinsichtlich der Bestimmung des anzuwendenden Rechts stehen die Verordnungen Rom I (Vertragsstatut) und Rom II (Deliktsstatut) im Mittelpunkt der Erörterung. Abgerundet wird die Arbeit durch die Unterbreitung rechtspolitischer Handlungsvorschläge, wie bei grenzüberschreitenden Behandlungen ein hohes Patientenschutzniveau sichergestellt werden kann, ohne dabei die Interessen von Ärzten und Kliniken aus dem Blick zu verlieren.