Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 9,0, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit geraumer Zeit wird in Deutschland über die Notwendigkeit gesetzlicher Mindestlöhne diskutiert. Die Lohnfindung liegt bisher in der Hand von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. deren Verbänden, den Tarifvertragsparteien. In den Tarifverträgen wird das Arbeitsentgelt ohne staatliche Vorgaben ausgehandelt und die Tarifverträge sind in Deutschland nach wie vor für über 80 % der Arbeitnehmer vollständig oder überwiegend, aufgrund unmittelbarer Tarifbindung oder mittels einzelvertraglicher Bezugnahme, maßgebend. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein durch Gesetz festgelegter Lohn, der für das betreffende Land in sämtlichen Branchen als unterste Grenze gilt. Er soll das Tarifsystem vor einem Unterbietungswettbewerb schützen und das Absinken der Arbeitsentgelte unter das Existenzminimum verhindern. Deutschland gehört in der EU inzwischen zu einer Minderheit von Ländern, die keinen gesetzlichen Mindestlohn haben. In 20 von 27 EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne, um die in der EU-Sozialcharta enthaltene Forderung nach existenzsichernden Löhnen einzuhalten . Ein solcher Mindestlohn soll mindestens 50 Prozent des nationalen Durchschnittsnettolohnes betragen. Doch in Deutschland arbeiten rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte für Arbeitsentgelte unterhalb dieser Schwelle.Vor diesem Hintergrund setzt sich die vorliegende Arbeit mit den Regelungsmöglichkeiten und Problemen eines gesetzlichen Mindestlohnes auseinander. Zu Anfang wird kurz auf das Tarifsystem eingegangenen um dann in Teil 1 verschiedene Regelungsmöglichkeiten eines Mindestlohns aufzuzeigen. Im 2. Teil werden dann verfassungsrechtliche Probleme erörtert.