Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Geschäftsgeheimnisschutzgesetz. GeschGehG

Zum Werk Das bisher in §§ 17-19 UWG geregelten Recht des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes ist auf Grundlage von EU-Vorschriften in einem eigenen Gesetz neu geregelt. Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen kostet die Wirtschaft jährlich Unsummen. Die Eigenständigkeit dieser Rechtsmaterie macht entsprechend einen neuartigen Kommentar unabdingbar. Vorteile auf einen Blick

  • hochaktuell
  • von führenden Fachleuten kommentiert
Zielgruppe Für Wirtschaftsjuristen, Markenrechtler, Anwälte und Richter.

November 2021, ca. 853 Seiten, Beck'sche Kurz-Kommentare (ungezählt), Deutsch
Beck, C H
978-3-406-73157-0

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