Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie kann Franchising im Rahmen der rechtlichen Grenzen in Deutschland gestaltet werden? Welche Gesetze sind analog anwendbar, welcher Rechtsnatur ist der Franchisevertrag zugehörig und welche Probleme können insbesondere in Bezug auf Kartell-, Arbeits- und Datenschutzrecht auf Franchisenehmer und Franchisegeber zukommen? Ziel der Arbeit ist es, rechtliche Fragestellungen bezüglich des Franchising zu beleuchten und diese zu beantworten.Da kein einheitlich regelndes Gesetz für das Gebiet des Franchising existiert, werden mögliche analog anwendbare Gesetze analysiert und ihre Anwendbarkeit auf das Franchising geprüft. Mit Abschluss dieser Arbeit soll erreicht werden, dass analog anwendbare Gesetze in Bezug auf das Franchising identifiziert und die Grenzen des Franchising herausdifferenziert wurden. Das Fazit soll einen Ausblick darauf geben, ob ein Franchise-Gesetz für die Klärung Franchisesysteme betreffender Fragen von Nutzen sei.Bereits 1974 erkannte Peter G. Jurgeleit das Potential des Franchise. Als bekannteste Beispiele sind McDonalds aus dem Gastronomiegewerbe, das Obi-Heimwerkermarkt-System und Yves Rocher aus der Kosmetikindustrie zu nennen. Hintergrund der Beliebtheit dieses Vertriebssystems sind die umfangreichen Vorteile, von denen insbesondere Start-Ups und Existenzgründer profitieren. Die seit langem steigenden Zahlen an Franchisesystemen und Franchisenehmern verdeutlichen dies. Im letzten Jahrzehnt ist die Anzahl der Franchisesysteme in Deutschland um rund 41.000 auf etwa 176.000 (2020) gestiegen. Die Zahl der Franchisenehmer ist in demselben Zeitraum um rund 34.000 auf etwa 138.000 gestiegen.Diese Zahlen verdeutlichen die steigende Bedeutung und den stetig wachsenden Einfluss von Franchisesystemen auf die Wirtschaft. Dennoch gibt es Nachteile dieser Unternehmensform. In juristischer Hinsicht ist dies vordergründig das Fehlen eines kodifizierten Franchise-Gesetzes in Deutschland. Dagegen ist in den Ländern Frankreich, Spanien, Italien, Belgien und Schweden bereits jeweils ein Franchise-Gesetz in Kraft getreten. Dieses regelt jedoch lediglich Aufklärungs- und Informationspflichten des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer und ist daher als reines Disclosure Law (Offenlegungsgesetz) anzusehen.