Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Zu den Erwartungen an die ‚ureigene‘ Aufgabe von Tatrichter:innen

Kritik an den Unzulänglichkeiten des Umgangs von Jurist:innen mit Zeugenaussagen sowie an der diesbezüglichen mangelhaften Juristenausbildung wird seit Jahrzehnten vielfach vorgebracht. Eine systematische Prüfung im Sinne der Bestimmung der erforderlichen Qualifikationen in rechtlicher wie rechtpsychologisch-fachwissenschaftlicher Hinsicht und eine daran anknüpfende empirische Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse mit Blick auf den Kenntnisstand von Richter:innen bzw. den Inhalten ihrer Ausbildung lag bislang noch nicht vor. Dieser Lücke in der rechtswissenschaftlichen wie auch rechtstatsächlichen Forschung in einem zentralen Aspekt des Strafverfahrens wendet sich der Autor zu.

janvier 2024, env. 516 pages, Schriften zur Rechtspsychologie, Bd. 04, Allemand
Nomos
978-3-7560-1339-5

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