Basierend auf der abendländischen Tradition, die von der grundlegenden Verschiedenheit von Natur und Freiheit ausgeht, zeigt Theo Kobusch in seiner Untersuchung, dass das Eigentümliche der Natur in der Selbsterweiterung und das Eigentümliche der Freiheit in der Selbstbeschränkung besteht. Die Selbstbeschränkung des Willens macht jedoch das Moralische aus. Für diesen Ansatz muss der Begriff des Moralischen in seiner weitesten Bedeutung, d.h. im univoken Sinn, durch den die menschliche und die göttliche Freiheit verbunden sind, gedacht werden. In der bis zum Deutschen Idealismus und darüber hinaus reichenden Tradition steht der Begriff der Freiheit oder des Moralischen im allerallgemeinsten Sinne im Vordergrund. In diesem Verständnis muss das, was für das menschliche Bewusstsein Gut und Böse ist, es auch für den göttlichen Willen sein. Entsprechend stellt die ,moralische Notwendigkeit' für Gott und Mensch die höchste Form der Freiheit dar und die Unterscheidung zwischen Willkür und Freiheit ist dann sowohl für den menschlichen als auch den göttlichen Bereich gültig. Diese von Hegel stammende Unterscheidung ist auch die Grundlage für die unser aktuelles Denken bestimmenden Freiheitsbegriffe: der libertarischen und der sozialen Freiheit.