Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Fachhochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung mit Zielsetzung der beiden Rechnungslegungsvorschriften sowie Gang der Untersuchung: Das Handelsrecht verfolgt mit seinen Rechnungslegungsvorschriften das vorrangige Ziel, die Gläubiger des Bilanzierenden zu schützen. Sie sind nach dem HGB die bedeut-samsten Adressaten von Jahresabschlüssen. Die Rechnungslegungszwecke nach IAS/IFRS sind hingegen anlegerorientiert. Hier stellen Investoren die Hauptadressaten von Jahresabschlüssen dar. Im Gegensatz zum Handelsrecht sind vorrangig die Anleger zu schützen. Die Intention dieser Arbeit ist es, dem Leser hinsichtlich der zum Teil unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften einen vergleichenden Überblick zu verschaffen. Zur Realisierung dieses Ziels sieht die Gliederung des Hauptteiles vor, im zweiten Kapitel „Rückstellungen nach Handelsrecht“ und im dritten Kapitel „Rückstellungen nach IAS/IFRS“ hinsichtlich Ansatz und Bewertung ausführlich darzustellen. Das anschlie-ßende vierte Kapitel befasst sich mit der Darlegung der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechnungslegungsstandards, bevor die Schlussbetrachtung diese Seminararbeit komplettiert. Um bereits frühzeitig im Hauptteil einen trennscharfen Vergleich zu ermöglichen, beginnen die weiteren Untergliederungspunkte des zweiten und dritten Kapitels jeweils mit Erklärungen der Begrifflichkeiten (Definitionen). Um darüber hinaus Stringenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, folgen anschließend in der weiteren Untergliederung der Kapitel zwei und drei jeweils die Darstellungen der einzelnen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Das vergleichende und zusammenfassende Kapitel vier „Wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede nach HGB und IAS/IFRS“ legt die Ergebnisse dieser Untersuchung dar.Angesichts des einzuhaltenden Umfanges dieser Seminararbeit sei bereits an dieser Stelle erwähnt, dass Pensionsrückstellungen, aufgrund der Vielzahl an Besonderheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb der beiden Rechnungslegungssysteme, in dieser Seminararbeit nicht näher erläutert werden können.