Seit dem Erscheinen der Grosskommentare des Autors zu Art. 52–89bis ZGB (Allgemeine Bestimmungen über juristische Personen, Vereinsrecht, Stiftungsrecht) haben die betreffenden Rechtsgebiete eine ganze Reihe von Gesetzesrevisionen erfahren und waren auch Gegenstand zahlreicher Urteile des Bundesgerichtes (in der Amtlichen Sammlung oder auf Internet publiziert). Dieser Handkommentar beinhaltet eine entsprechend nachgeführte Kommentierung aller Gesetzesbestimmungen der genannten Rechtsgebiete (unter besonderer Berücksichtigung der revidierten und neu eingefügten Bestimmungen), wobei auch damit zusammenhängende Erlasse (insbesondere Handelsregisterverordnung, Fusionsgesetz, Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) mitberücksichtigt wurden. Darüber hinaus haben auch die langjährigen einschlägigen Erfahrungen des Autors als Rechtsgutachter, Rechtsberater und Richter in diesen Kommentar Eingang gefunden.