Urheber- und wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche des Anbieters von Informationen im World Wide Web gegen Hyperlinks

Mit der Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes im Jahr 1997 schien Deutschland führend im Bereich der Regelung der Haftung für Internet-Anbieter (Provider). § 5 Teledienstegesetz enthielt eine Privilegierung für Anbieter fremder Inhalte, wobei bereits damals zunächst unklar war, wie Hyperlinks in dieses Haftungssystem einzuordnen sind. Nach der mit der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie erfolgten Änderung des Teledienstegesetzes ist nunmehr klargestellt, dass Hyperlinks nicht von den Regelungen des Teledienstegesetzes erfasst werden. Dennoch stellt sich die Frage, ob und inwieweit Anbietern von Web-Seiten ein (urheber- oder wettbewerbsrechtlicher) Anspruch zusteht, gegen unerwünschte Hyperlinks, die auf diese Seiten verweisen, vorzugehen. Ein solcher Anspruch würde die zentrale Institution des World Wide Webs in Frage stellen.

mars 2005, env. 212 pages, Allemand
Peter Lang
978-3-631-53264-5

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