Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Schweizerisches Idiotikon, Band XVII, Heft 229

Spalten 897–1024

Das Schweizerische Idiotikon ist das grösste Regionalwörterbuch des Deutschen. Es beschreibt den Wortschatz der Deutschschweiz und der Walserorte Nordwestitaliens vom Spätmittelalter bis in die unmittelbare Gegenwart in bis heute über 150'000 Wortartikeln. Die 8. Lieferung des 17. Bandes setzt mit den zahlreichen Bedeutungen von ziehen ein - beispielsweise auslosen, wiegen, atmen, saugen, wehen, strömen, wirken, trinken, gären, sieden, schlagen, schmerzen, bügeln, sich entwickeln, sich erstrecken, sich beziehen, grossziehen, züchten, einkassieren, stehlen, erhalten, zustehen, Anklang finden, auswählen, hervorrufen, widerrufen, zanken, sich verhalten, den Rechtszug ausüben, das Nebenrecht wahrnehmen, gehen, umziehen ... und vieles mehr. Im Anschluss daran folgen die Zusammensetzungen wie beispielsweise abziehen, abenziehen, überziehen, ûfziehen, ufenziehen, umziehen, umenziehen, anziehen, anenziehen, înziehen, inenziehen, underziehen und erziehen, die alle ihrerseits ein reiches Bedeutungsspektrum aufweisen.

décembre 2022, 64 pages, Schweizerisches Idiotikon (Fasc.), Bd. Bd. 229 229, Allemand
schwabe
978-3-7965-4688-4

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