Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,2, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Recht der Wirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine der hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Hand ist die Bereitstellung von Dienstleistungen von allgemeinem und wirtschaftlichem Interesse. Durch die Erfüllung dieser öffentlichen Daseinsvorsorge nimmt sie eine bedeutende Stellung im hiesigen Wirtschaftsgeschehen ein. Nach einer aktuellen Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BWMi) summiert sich die jährliche Beschaffungstätigkeit aller öffentlichen Auftraggeber auf ein Volumen von mindestens 300 Milliarden € und einem entsprechenden Anteil am BIP von 19%. Damit bei der ausgewiesenen Marktmacht der öffentlichen Hand keine wettbewerbsverzerrenden Situationen entstehen, unterliegen die Vergaben von öffentlichen Aufträgen restriktiven Vorschriften zur Einhaltung europäischer Grundsätze von offenem Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung. Sie dienen dem Zweck, einen unionsweiten Wettbewerb für alle europäischen Mitgliedsstaaten unter gleichen Bedingungen herzustellen und auf Dauer zu gewährleisten. Diese wurden letztmalig im Jahr 2004 durch die europäische Vergabekoordinierungsrichtlinie (VKR) formalisiert und im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen. Jedoch wurde die deutsche Umsetzung der Richtlinie in Fachkommentaren meist als unvollständig und anwenderunfreundlich kritisiert. Insbesondere ist auf die Unübersichtlichkeit des Regelwerks und die starre Struktur des Vergabeverfahrens hingewiesen worden. Insbesondere gibt der gegenwärtige Rechtsrahmen bisher keine Rechtssicherheit bei Vertragsänderungen vor. Öffentliche Auftraggeber und private Auftragnehmer müssen sich daher bei geplanten Vertragsänderungen vornehmlich auf Urteile von Obergerichten stützen. Klare und rechtssichere Gesetzesregelungen wären jedoch für beide Seiten wünschenswert. Vor diesem Hintergrund, ist es Ziel dieser Arbeit einen Überblick hinsichtlich des gegenwärtigen Vergaberechts darzulegen und einen Reformbedarf im dortigen Vergabeverfahren abzuleiten. Hierbei soll der Schwerpunkt auf Vertragsänderungen nach Auftragserteilung gelegt werden. Die davon abgeleiteten Reformbedarfe werden mit dem am 17. Dezember 2015 erlassenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, welches am 18. April 2016 das derzeitige GWB ersetzt, verglichen und in ihrer Wirksamkeit hin analysiert.