Zum Werk
Dieses Handbuch erläutert sachgebietsbezogen alle Fragen des Urheberrechts und verwandter Rechtsgebiete wie Verlagsrecht, Verwertungsrecht und Persönlichkeitsrecht. Eingearbeitet sind alle aktuellen Novellen zum Urheberrecht:
- Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu geschützten Werken zugunsten Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung
- Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG "Wissenschaftsschranke")
- Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung ("Urhebervertragsrechtsnovelle")
- Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG zu Rechten und Pflichten von Verwertungsgesellschaften
Das Europäische Urheberrecht ist vertieft eingearbeitet.
Ein Schwerpunkt des Handbuchs liegt auf der Vertragsgestaltung mit detaillierten Darstellungen zu den einzelnen Verwertungsverträgen.
Unter anderem dargestellt sind:
- Autorenverträge
- Übersetzerverträge
- Presseverträge
- Musikverlagsverträge
- Tonträgerherstellungsverträge
- Verträge über Werke der bildenden Kunst und Baukunst
- Bühnenverträge und Sendeverträge
- Filmverträge und Verträge über Lichtbildwerke
- Verträge über Computerprogramme
- Internet- und Datenbankverträge
- Merchandisingverträge
Das Werk bietet eine praxisgerechte Darstellung der einzelnen urheberrechtlichen Ansprüche, ihrer Rechtsdurchsetzung und der Verfahren.
Zur Neuauflage
Schwerpunkte der Neubearbeitung sind:
- Die neuen §§ 45b - 45d UrhG zugunsten Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung aus dem Marrakesch-Umsetzungsgesetz.
- Die neuen §§ 60a-60h UrhG zu Gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (darunter Bibliotheken und Museen) aus dem UrhWissG.
- Angemessene Vergütung
- Die neuen §§ 32d und 32e UrhG zum Auskunftsanspruch, §§ 36b und 36c zu Verstößen bei gemeinsamen Vergütungsregeln, der neue § 40a zur pauschalen Verwertung, der neue § 79b UrhG zu später bekannten Nutzungsarten aus dem Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs auf angemessene Vergütung.
- Rechten und Pflichten von Verwertungsgesellschaften
Zielgruppe
Für Anwälte, Unternehmensjuristen, kreativ Tätige.