Die international-arbeitsteilige Strafverfolgung wurde in den letzten Jahren insbesondere aufgrund wachsender globaler Verflechtungen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens stark ausgebaut. Sie hat jedoch nicht nur öffentliche Interessen zu berücksichtigen, sondern auch den berechtigten Interessen der von Rechtshilfemassnahmen Betroffenen Rechnung zu tragen. In diesem Spannungsfeld analysiert die vorliegende Arbeit den Schutz der einzelnen Geheimnisse in den unterschiedlichen Verfahrensstadien der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Es wird aufgezeigt, dass der Geheimnisschutz relativ ist und als Folge des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes von einer gesetzlich vorgegebenen oder im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung abhängt. Diese führt zu einem teilweisen Schutz des Berufs- und Amtsgeheimnisses, während andere Geheimnisse, wie das Bank-, Unternehmens- und Privatgeheimnis, der Ermittlung der materiellen Wahrheit im Strafverfahren des ersuchenden Staates grundsätzlich nicht vorgehen.