Ziel der Untersuchung ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts der beteiligungsrechtlichen Zurechnung von Systemunrecht. Dies erfordert sowohl eine kritische Auseinandersetzung mit den ver-schiedenen Beteiligungsformen und ihrer Abgrenzung als auch die Entwicklung eines hierarchisch abgestuften Rasters als Bezugs-rahmen für den jeweiligen Verantwortungsumfang. Geschuldet ist die Notwendigkeit eines solchen Bezugsrahmens dem typischer-weise systemisch-kollektiven Zuschnitt vieler Völkerrechtsverbre-chen. Bei den Exekutoren der Ausführungsebene und den höchsten Führungstätern steht dieser Rahmen spätestens bei der Frage der Strafzumessung ohnehin unausgesprochen im Hintergrund. Während die eigenhändig Ausführenden der untersten Rangstufe konkrete Einzeltaten begehen, beziehen sich die Spitzenentschei-dungen auf die Gesamttat als Gesamtheit aller begangenen Verbrechen. Schwieriger ist die entsprechende kontextuelle Veror-tung auf der mittleren Hierarchieebene, die von den für die Imp-lementierung der Verbrechen unentbehrlichen Planern und Orga-nisatoren besetzt wird.