Das Wort «Weissgeldstrategie» hat die jüngste Entwicklung der Gesetzgebung hinsichtlich des Finanzplatzes gekennzeichnet. Die seit dem 1. Januar 2016 in Kraft stehende neue Version des Art. 305bis Ziffer 1bis StGB stellt dessen strafrechtliche Krönung dar. Schwere Steuerdelikte gelten nun als Vortat der Geldwäscherei. Unversteuertes Vermögen, aus dem Inland sowie aus dem Ausland, erhält den strafrechtlichen Status des Verbrechenserlöses, mit weitreichenden Folgen auch auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe.