'Dritter Weg' und rechtliche Grenzen der Flexibilisierung des Arbeitsrechts der katholischen Kirche

Die katholische Kirche hat auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene ein weitgehend eigenständiges Arbeitsrecht entwickelt, den «Dritten Weg». Ziel der Arbeit ist es Möglichkeiten und Grenzen der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen der katholischen Kirche aufzuzeigen. Eine solche Flexibilisierung erscheint auf zwei Wegen sinnvoll. Zum einen sollte den von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossenen Arbeitsvertragswerken Rechtsnormqualität zuerkannt werden. Zum anderen sollten die Arbeitsrechtlichen Kommissionen die kirchlichen Arbeitsvertragswerke mit weiteren Öffnungsklauseln zugunsten einrichtungsspezifischer Regelungen versehen. Will man sich nicht durch Ausgründung vom «Dritten Weg» verabschieden, wäre dies der Kurs, der weiterzuverfolgen ist.

septembre 2012, env. 346 pages, Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht, Bd. 74, Allemand
Peter Lang
978-3-631-62209-4

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