AGB-Korrektur in Dauer- und Langzeitschuldverhältnissen

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Korrektur unliebsamer AGB erfolgen kann. Das Gesetz enthält ¿ abgesehen von einzelnen spezialgesetzlichen Vorschriften, wie etwa im Versicherungsrecht ¿ keine Regelungen zur Vornahme einer AGB-Korrektur. Gleichwohl kann insbesondere in längerfristigen Schuldverhältnissen ein Korrekturbedarf entstehen. Denn eine Beendigung des Schuldverhältnisses ist nicht selten für eine Partei mit erheblichen Einbußen verbunden. Außerdem sind Dauer- und Langzeitschuldverhältnisse schon aufgrund ihrer langen Laufzeit in besonderem Maße störungsanfällig, so dass eine AGB-Korrektur im konkreten Einzelfall erforderlich werden kann.

novembre 2013, env. 324 pages, Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht, Bd. 78, Allemand
Peter Lang
978-3-631-62769-3

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