Die schuldrechtliche Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien

Unter besonderer Berücksichtigung schuldrechtlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten

Der Autor beschäftigt sich mit der Zulässigkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne Arbeitgeber gegenüber der Gewerkschaft zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verständnis der Tarifautonomie als «kollektiv ausgeübte Privatautonomie» kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in einem Tarifvertrag nur begrenzt zulässig sind. Als «privilegierte Privatrechtssubjekte» des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, außerhalb eines Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.

novembre 2017, env. 202 pages, Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht, Bd. 104, Allemand
Peter Lang
978-3-631-73618-0

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