Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die strafrechtliche Offenlegungspflicht steuerlich erheblicher Tatsachen

Wenn die Steuerrechtslage unklar ist und mehrere Rechtsansichten vertretbar erscheinen, welche Tatsachen sind dann gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO offenzulegen? Der Autor schlägt als Lösung eine Übertragung des in BVerfGE 126, 170 entwickelten Präzisierungsgebots vor und wendet Art. 103 Abs. 2 GG konsequent an. Danach ist die Rechtsansicht der Rechtsprechung maßgeblich. Allerdings ist diese frei wählbar, wenn die Steuergesetze im verfassungsrechtlich zulässigen Maß unbestimmt sind und die Rechtsprechung diesen normativen Mangel nicht durch Präzisierungsleistungen überwunden hat (imperfekte Rechtslage). Imperfekte Rechtsnormen dürfen nicht Grundlage einer Strafbarkeit sein (Art. 103 Abs. 2 GG).

août 2025, 321 pages, Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft, Bd. 257, Allemand
Tectum Verlag
978-3-689-00370-8

Autres titres de la collection: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft

Afficher tout

Autres titres sur ce thème