Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die Aktualisierungspflicht beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen

Eine dogmatisch-systematische Einordnung in das Kauf- und Gewährleistungsrecht

Die Digitalisierung schreitet voran. Immer mehr Produkte enthalten Software, sind miteinander vernetzt und können ihre Funktionen nicht ohne digitale Elemente erfüllen. Mit der Umsetzung der Warenkauf-RL wurde eine Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen im Verbrauchsgüterkaufrecht eingeführt (§ 475b BGB). Sie erweitert den Kaufvertrag um Elemente eines Dauerschuldverhältnisses. Die Aktualisierungspflicht ist eine primäre Verpflichtung des Verkäufers, die Mangelfreiheit auch nach Gefahrübergang zu erhalten. Das "Recht auf Updates" des Käufers ist jedoch nur mittelbar über die sekundären Gewährleistungsrechte durchsetzbar. Bei der Auslegung und Anwendung der Rechtsbehelfe des § 437 BGB sind Besonderheiten zu beachten.

novembre 2023, env. 221 pages, Augsburger Rechtsstudien, Bd. 93, Allemand
Nomos
978-3-7560-0793-6

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