Eine Leistungskette liegt vor, wo eine Person einer zweiten Person etwas zuwendet und diese die Zuwendung an eine dritte Person weitergibt, wobei eine rechtliche Verknüpfung zwischen der ersten und der dritten Person fehlt. Lehre und Rechtsprechung stehen hier einem Bereicherungsanspruch der ersten gegen die dritte Person zumeist ablehnend gegenüber. Die Gründe hierfür differieren indes erheblich, und eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Materie scheint vielfach nicht erfolgt zu sein.
Nach Aufarbeitung der historischen und methodischen Grundlagen sowie der Lehre und Rechtsprechung zeigt vorliegende Arbeit auf, weshalb die für die Ablehnung eines Bereicherungsanspruchs angeführten Gründe meist wenig überzeugen. Danach versucht die Arbeit für das Problem des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs bei Leistungsketten durch eine prinzipienbezogene Konkretisierung von Art. 62 Abs. 1 OR eine Lösung zu finden, welche sich in das System des schweizerischen Rechts einfügt und einen sachgerechten Ausgleich der involvierten Interessen ermöglicht.