Die vorliegende Neuauflage des Berner Kommentars beschäftigt sich mit den allgemeinen Bestimmungen über die Verjährung privatrechtlicher Forderungen (Art. 127–142 OR). Das Schweizer Verjährungsrecht hat sich seit der Publikation des bisherigen Berner Kommentars von Hermann Becker (1945) stark verändert, weshalb die Kommentierung von Grund auf neu erstellt wurde.
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Schweizer Verjährungsrecht in revidierter Form in Kraft. Neben den Änderungen durch die Revision werden auch neue Entwicklungen in Lehre und Rechtsprechung untersucht. Ziel des vorliegenden Berner Kommentars ist eine dogmatisch fundierte Darstellung des Verjährungsrechts, welche für Forschung und Rechtspraxis Lösungsansätze zu aktuellen und künftigen Problemen bietet. Die Kommentierung basiert auf der systematischen Ordnung der gesetzlichen Regelungen.