Mit dem neuen Band zum 12. Titel des Besonderen Teils des StGB (Delikte gegen den öffentlichen Frieden: Art. 258-263 StGB) wird die bewährte Kommentierung in Einzelbänden fortgesetzt. Der Kommentar berücksichtigt die ab 1. Januar 2007 geltende Fassung des StGB und integriert diverse neue internationale Abkommen sowie Bundesgesetze, bspw. das TransplantationsG und das BundesgerichtsG. Schrifttum und Rechtsprechung sind bis Sommer 2006 eingearbeitet worden. Unter den Strafbestimmungen figurieren etwa die praktisch wichtigen Tatbestände des Landfriedensbruchs, der Strafbaren Vorbereitungshandlungen und der Rassendiskriminierung. Ihre Bearbeitung ist genauso auf den neuesten Stand gebracht worden wie die aller anderen Vorschriften des 12. Titels, so auch der erstmals kommentierten Norm über Terrorismusfinanzierung. Die Kommentierung ist in erster Linie auf die Bedürfnisse von Praktikern in Gericht, Advokatur und Strafverfolgung ausgerichtet, will aber einen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung leisten.