Die vorliegende Einführung in das totalrevidierte Datenschutzgesetz des Bundes – welches am 1. September 2023 in Kraft tritt – vermittelt die wesentlichen Grundsätze und die Systematik des für die Bundesorgane massgeblichen Datenschutzrechts. Dabei geht es einerseits um einige allgemeine datenschutzrechtliche Konzepte und Grundsätze; andererseits werden spezifisch für die öffentlichen (Bundes-) Organe relevante Aspekte erörtert, dies jeweils unter ausführlicher Bezugnahme auf konkrete Fälle und Urteile.
Da die Rechtslage in der Schweiz in verschiedener Hinsicht durch völker- und europarechtliche Vorgaben geprägt ist, werden auch diese berücksichtigt. Dabei geht es neben der EMRK und der Datenschutzkonvention des Europarates auch um das Recht der EU (hier u.a. um die sogenannte Datenschutzgrundverordnung), welches massgeblich durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt ist.