Um gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften zu genügen und um Kunden bestmöglich beraten zu können, erheben Banken und Finanzdienstleister Kundendaten in erheblichem Umfang. Solche Daten werden immer häufiger konzernintern offen gelegt oder an dritte Dienstleister weitergegeben. Kundendaten unterliegen aber Geheimhaltungsbestimmungen, wie dem Bankgeheimnis, aber auch den Bestimmungen des Datenschutzes. Kundenprofile sind datenschutzrechtliche Persönlichkeitsprofile. Dieser Befund und die datenschutzrechtlichen Konsequenzen werden in Theorie und Praxis zu wenig erkannt. Das revidierte Datenschutzgesetz bezweckt erhöhte Transparenz und setzt den Aktzent auf die Kundeninformation. Es interessiert, in welchen Fällen Kunden auf welche Arten informiert werden müssen und können. Genügend konkret ausgestaltete AGB können Grundlage für Outsourcing-Sachverhalte sein. Die Publikation versteht sich als Orientierungshilfe für Praktiker im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Bankgeheimnis einerseits und Offenlegung und Outsourcing von Bankdienstleistungen andererseits.