Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen
Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung
Die Behauptung, der "Hirntod" sei ein sicheres Todeszeichen ("Hirntod"-Konzept), ist die rechtliche Grundlage "postmortaler" Organentnahmen. Wendet man die beweisrechtlichen Grundsätze zur Prüfung von Gerichtsgutachten auf das "Hirntod"-Konzept an, erweist es sich als unbegründet. Das gilt auch für die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des "Hirntodes". Sie verstoßen gegen das Transplantationsgesetz. Der Gesetzgeber hat selbst keine Definition von "Tod" festgelegt. Die Behauptung, der "Hirntod" zeige den Tod sicher an, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Unterzieht man die Argumentation zugunsten des "Hirntod"-Konzepts einer genauen Analyse, ergibt sich, dass Patienten mit Hirnfunktionsausfall keine Leichen sind.
avril 2025, env. 923 pages, Nomos Universitätsschriften Recht / Strafrecht in Deutschland und Europa, Allemand
Nomos
978-3-7560-2388-2