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Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen

Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung

Die Behauptung, der "Hirntod" sei ein sicheres Todeszeichen ("Hirntod"-Konzept), ist die rechtliche Grundlage "postmortaler" Organentnahmen. Wendet man die beweisrechtlichen Grundsätze zur Prüfung von Gerichtsgutachten auf das "Hirntod"-Konzept an, erweist es sich als unbegründet. Das gilt auch für die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des "Hirntodes". Sie verstoßen gegen das Transplantationsgesetz. Der Gesetzgeber hat selbst keine Definition von "Tod" festgelegt. Die Behauptung, der "Hirntod" zeige den Tod sicher an, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Unterzieht man die Argumentation zugunsten des "Hirntod"-Konzepts einer genauen Analyse, ergibt sich, dass Patienten mit Hirnfunktionsausfall keine Leichen sind.

April 2025, ca. 923 Seiten, Nomos Universitätsschriften Recht / Strafrecht in Deutschland und Europa, Bd. 1034, Deutsch
Nomos
978-3-7560-2388-2

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