Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Dahlia lässt den Kopf nicht hängen 06

'Auf unser Handelshaus Rossetti. Prost!' Dank der Unterstützung des erfahrenen Handwerkers Fermo konnte Dahlia die Sprüh-Pumpflaschen patentieren lassen. Anstatt jedoch Ivano im Vertrieb eine Verschnaufpause zu gönnen, wagt sie sich voller Tatendrang an ein ehrgeiziges neues Projekt: den kleinen Magieherd sogar noch kleiner zu machen!

juillet 2024, 232 pages, Dahlia lässt den Kopf nicht hängen, Bd. 06, Allemand
altraverse
978-3-7539-2391-8

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