Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Dahlia lässt den Kopf nicht hängen 06

'Auf unser Handelshaus Rossetti. Prost!' Dank der Unterstützung des erfahrenen Handwerkers Fermo konnte Dahlia die Sprüh-Pumpflaschen patentieren lassen. Anstatt jedoch Ivano im Vertrieb eine Verschnaufpause zu gönnen, wagt sie sich voller Tatendrang an ein ehrgeiziges neues Projekt: den kleinen Magieherd sogar noch kleiner zu machen!

Juli 2024, 232 Seiten, Dahlia lässt den Kopf nicht hängen, Bd. 06, Deutsch
altraverse
978-3-7539-2391-8

Weitere Titel der Reihe: Dahlia lässt den Kopf nicht hängen

Alle anzeigen

Weitere Titel zum Thema