Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Baurecht in Brandenburg II

Entscheidungshilfen zum Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung

Die Entscheidungshilfen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung sollen den Bauaufsichtsbehörden und den am Bau Beteiligten die Anwendung der Brandenburgischen Bauordnung erleichtern. Sie sind nicht bindend, sondern eine Empfehlung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg. Insbesondere das Dritte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 28. September 2023 muss derzeit in den Entscheidungshilfen noch nachvollzogen werden.

juin 2026, env. 90 pages, Allemand
Saxonia Verlag
978-3-949409-35-6

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